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Zulassungsbescheinigungen
Seit dem 01.10.2005 gibt es neue Zulassungsbescheinigungen, die den EU-Richtlinien entsprechen. Die Zulassungsbescheinigung:
  • Teil I ersetzt den Fahrzeugschein

  • Teil II den Fahrzeugbrief.

  • Für bereits zugelassene Kfz ändert sich solange nichts, bis die Ausstellung von neuen Dokumenten erforderlich wird. Falls ein Kfz den Halter wechselt, müssen beide Dokumente neu ausgestellt werden.
    Zulassungsbezirk Zentralruf der Autoversicherer Zur Übersichtsseite: Z
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