Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsbeitrag i.d.R. jährlich, halbjährlich, vierteljährlich und monatlich bezahlen.
Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Teilzahlung werden Zuschläge zwischen 3 und 5 Prozent erhoben, die jedoch je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen können. Die monatliche Zahlungsweise ist nur per Lastschrifteinzugsverfahren möglich. Sie wird auch nicht von allen Versicherungsunternehmen angeboten. |