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Zahlungsweise
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsbeitrag i.d.R. jährlich, halbjährlich, vierteljährlich und monatlich bezahlen.
Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Teilzahlung werden Zuschläge zwischen 3 und 5 Prozent erhoben, die jedoch je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen können. Die monatliche Zahlungsweise ist nur per Lastschrifteinzugsverfahren möglich. Sie wird auch nicht von allen Versicherungsunternehmen angeboten.
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Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Zahlungsweise" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.