Wiederinkraftsetzung heißt, dass eine vorzeitig, z.B. durch Rücktritt oder Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung, beendete oder abgeänderte Versicherung zu den ursprünglichen Konditionen wieder aufgenommen wird. Rechtlich handelt es sich um einen neuen Versicherungsvertrag .
Wirbeltiere (Zusammenstoß)
Widerspruchsrecht
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