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Wiederinkraftsetzung
Wiederinkraftsetzung heißt, dass eine vorzeitig, z.B. durch Rücktritt oder Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung, beendete oder abgeänderte Versicherung zu den ursprünglichen Konditionen wieder aufgenommen wird. Rechtlich handelt es sich um einen neuen Versicherungsvertrag .
Wirbeltiere (Zusammenstoß) Widerspruchsrecht Zur Übersichtsseite: W
Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Wiederinkraftsetzung" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.