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Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet die Höhe des Kaufpreises, um ein beschädigtes Kfz oder Kfz-Teil gegen ein gleichwertiges, unbeschädigtes zu ersetzen. In der Kfz-Versicherung werden Schäden bis zu Höhe des Wiederbeschaffungswertes erstattet.
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