Falls bei Stellung des Versicherungsantrages nicht alle Informationen ausgehändigt worden, kann nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und aller übrigen Verbraucherinformationen innerhalb von 14 Tagen dem Versicherungsvertrag widersprochen, also vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht werden. |