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Widerrufsrecht
Ein Versicherungsvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach dem der Versicherungsantrag unterzeichnet wurde widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur wenn die Versicherungslaufzeit mehr als ein Jahr beträgt und kein sofortiger Versicherungsschutz gewünscht ist. Für die Lebensversicherung gilt ein vierzehntägiges "Rücktrittsrecht" nach Erhalt des Versicherungsscheins.
Widerspruchsrecht Wiederbeschaffungswert Zur Übersichtsseite: W
Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Widerrufsrecht" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.