Der Versicherungsnehmer erhält einen Wenigfahrer-Rabatt, falls er nur eine bestimmte Jahresfahrleistung zurücklegt. (meistens bis zu 9.000 km/Jahr) Falls die Voraussetzungen bzw. Konditionen für den Erhalt des Wenigfahrer-Rabattes nicht eingehalten oder erforderliche Angaben nicht erbracht werden, wird bei einigen Versicherungsgesellschaften eine Vertragsstrafe erhoben oder der Versicherungsbeitrag erhöht.
Wertminderung
Weiche Tarifierungsmerkmale
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