In die SF-Klassen M, O und S werden Fahranfänger eingestuft, die weniger als drei Jahre ihren Führerschein haben. Sie beginnen mit dem höchsten Prozentsatz und der Beitrag fällt ebenfalls dementsprechend hoch aus. Je länger man seinen Führerschein unfallfrei führt, desto niedriger werden der Prozentsatz und die daraus berechnete Beitragssumme.
Bei der Deckungssumme werden zwei Unterschiede gemacht. Zum einen gibt es die gesetzliche Mindestdeckungssumme und zum anderen die unbegrenzte Deckungssumme:
- gesetzliche Deckungssumme:
deckt Personenschäden in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro ab, Sachschäden bis zu 0,5 Millionen Euro und Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro
- unbegrenzte Deckungssumme:
deckt Personenschäden in Höhe von bis zu 7,5 Millionen Euro ab, bei Sach- und Vermögensschäden ist die Deckungssumme unbegrenzt
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