Wechsel KFZ Versicherung
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Versicherungslexikon
 
Was ist bei einem Wechsel der Autoversicherung zu beachten?
Haben Sie durch den günstigen KFZ Versicherungsvergleich eine für Sie passende Autoversicherung gefunden, und möchten die Versicherung wechseln, sind folgende Punkte zu beachten:
  • Kündigung bei einem Versicherungswechsel mit gleichzeitigem Fahrzeugtausch nicht erforderlich
  • Kündigungsfrist beträgt 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit, wenn der Vertrag nicht am 31.12. abläuft
  • bei  Ablauf des Vertrages am 31.12. muss die Kündigung bis spätestens zum 30. November bei der
Kfz-Versicherung vorliegen
  • nach nicht erfolgter Vorlage verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr
Schadensfreiheitsklassen und Deckungssummen der Kasko- und Haftpflichtversicherungen
Die richtige KFZ Versicherung zu finden, ist bei den vielen verschiedenen Anbietern nicht einfach. Deshalb sollten Sie immer unseren persönlichen kostenlosen Autoversicherung Vergleich durchführen. Solch ein Versicherungsvergleich kann Ihnen erheblich und schnell dabei helfen, die auf Sie abgestimmte KFZ Versicherung zu finden, denn nicht nur die Leistungen der Versicherungen sind maßgeblich für die richtige Autoversicherung, sondern auch die Beitragssätze der einzelnen KFZ Versicherungsanbieter.

Der Beitragssatz errechnet sich aus der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) und wird als Prozentsatz aufgeführt. Um Ihnen einen kleinen Überblick zu verschaffen, haben wir Ihnen die einzelnen SF-Klassen aufgelistet:
Schadensfreiheitsklasse M, O, S SF: 1 – 8 SF: 9 – 17 SF: 18 – 20
Beitragssatz 150 -280% 50 -150% 30 – 50 % 25 – 30 %
In die SF-Klassen M, O und S werden Fahranfänger eingestuft, die weniger als drei Jahre ihren Führerschein haben. Sie beginnen mit dem höchsten Prozentsatz und der Beitrag fällt ebenfalls dementsprechend hoch aus. Je länger man seinen Führerschein unfallfrei führt, desto niedriger werden der Prozentsatz und die daraus berechnete Beitragssumme.

Bei der Deckungssumme werden zwei Unterschiede gemacht. Zum einen gibt es die gesetzliche Mindestdeckungssumme und zum anderen die unbegrenzte Deckungssumme:
  • gesetzliche Deckungssumme:
     deckt  Personenschäden in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro ab, Sachschäden bis zu 0,5 Millionen Euro und Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro
  • unbegrenzte Deckungssumme:
    deckt Personenschäden in Höhe von bis zu 7,5 Millionen Euro ab,     bei Sach- und Vermögensschäden ist die Deckungssumme unbegrenzt
Mit einem online Versicherungsvergleich erhalten Sie durch die Eingabe Ihrer persönlichen Wünsche, sei es nun der günstigste Beitragssatz als Fahranfänger oder die lukrativste Vollkaskoversicherung für einen Neuwagen, Ihre auf Sie perfekt abgestimmte KFZ Versicherung. Vergleichen Sie noch heute und finden Sie Ihre individuelle KFZ Versicherung.