Viele Lebensversicherungsgesellschaften bieten für den Fall des Todes vorläufigen Versicherungsschutz in begrenzter Höhe an. Die Voraussetzung für einen Versicherungsschutz dieser Art ist, dass der erste Betrag gezahlt oder eine Ermächtigung zum Beitragseinzug erteilt worden ist.
Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt vor dem eigentlichen Versicherungsschutz und endet mit dem Beginn des regulären Versicherungsschutzes oder mit der Ablehnung des Versicherungsantrages.