Die Kaskoversicherung bewahrt den Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden, die aus Beschädigung, Zerstörung oder Verlust seines Kraftfahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile sowie bestimmter Zubehörteile entstehen.
Man unterscheidet zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung, wobei die Teilkaskoversicherung in der Vollkaskoversicherung enthalten ist.
Vorläufiger Versicherungsschutz
Verzinsung der Auszahlung bei Kaskoschäden
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