Im Fall eines Versicherungswechsels bestätigt der Vorversicherer dem Nachversicherer die Dauer des Vertrages und die dort angefallenen Schäden des Versicherungsnehmers. Die Versichererwechselbescheinigung wird der neuen Versicherungsgesellschaft direkt übermittelt. Unabhängig davon kann der Versicherungsnehmer bei seinem Vorversicherer die Bescheinigung einfordern.
Der Versicherungswechsel muss der Zulassungsbehörde durch Zusendung einer Deckungskarte mitgeteilt werden.