Versicherungsvermittler sind Personen, die berechtigt sind, für andere Versicherungsverträge abzuschließen oder anzubahnen. Man unterscheidet zwischen:
Versicherungsvertretern
Angestellten im Aussendienst
und Versicherungsmaklern.
Selbständige Versicherungsvertreter, ob neben- oder hauptberuflich, stehen in Vertragsverhältnissen zu Versicherungsunternehmen, in denen u.a. Vollmachten und Provisionen geregelt sind.
Der Versicherungsmakler wird vom Versicherungsnehmer regelmässig mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen beauftragt. Auf Grund des sogenannten Maklerauftrages nimmt er vor allem die Interessen der Versicherungsnehmer wahr.
Versicherungsverträge (Anzahl)
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