Versicherungsprämien zur Schadenversicherung und Unfallversicherung unterliegen der Versicherungssteuer. Der Steuersatz beträgt seit 1995 15 %. Für Hagelversicherungen, Seeschiffskaskoversicherungen und Unfallversicherungen mit Prämien-Rückgewähr sind die Steuersätze niedriger. Lebensversicherungen und Krankenversicherungen sind vom Gesetzgeber wegen ihrer besonderen sozialen Bedeutung von der Versicherungssteuer ebenso ausgenommen wie die Prämien zur Sozialversicherung.
Soweit die Prämien auch der Feuerschutzsteuer unterliegen, beträgt der Versicherungssteuersatz nicht 15 % sondern 10 %, da hier die Prämien kumuliert mit der Versicherungssteuer und Feuerschutzsteuer belastet sind.
Die Versicherungsgesellschaft zieht die Versicherungssteuer für Rechnung des Versicherungsnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab.