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Versicherungsfall
Versicherungsfälle sind je nach Art des Versicherungsvertrages bei:
  • Ablauf des Vertrages

  • Tod des Versicherten

  • Heirat

  • oder Berufsunfähigkeit

  • Stirbt der Versicherte vor Ablauf des Versicherungsvertrages verlangt das Versicherungsunternehmen folgende Dokumente:
  • Versicherungsschein

  • Beleg der letzten Beitragszahlung

  • eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde

  • und ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes bzw. des Hausarztes über den Krankheitsverlauf, der zum Tod geführt hat.

  • Wenn der Versicherte das Ende des Versicherungsvertrages erlebt, genügt die Zusendung des Versicherungsscheines und des Beleges der letzten Prämienzahlung an die Gesellschaft. Sollte der Versicherte in den ersten 3 bis 5 Jahren nach Abschluss des Vertrages Selbstmord begehen, wird im allgemeinen nur das Deckungskapital ausgezahlt.


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