Versicherungsfälle sind je nach Art des Versicherungsvertrages bei:
Ablauf des Vertrages
Tod des Versicherten
Heirat
oder Berufsunfähigkeit
Stirbt der Versicherte vor Ablauf des Versicherungsvertrages verlangt das Versicherungsunternehmen folgende Dokumente:
Versicherungsschein
Beleg der letzten Beitragszahlung
eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde
und ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes bzw. des Hausarztes über den Krankheitsverlauf, der zum Tod geführt hat.
Wenn der Versicherte das Ende des Versicherungsvertrages erlebt, genügt die Zusendung des Versicherungsscheines und des Beleges der letzten Prämienzahlung an die Gesellschaft. Sollte der Versicherte in den ersten 3 bis 5 Jahren nach Abschluss des Vertrages Selbstmord begehen, wird im allgemeinen nur das Deckungskapital ausgezahlt.
Versicherungsleistungen
Versicherungsende
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