Das Versicherungsendalter definiert das Alter der versicherten Person zum voraussichtlichen Fälligkeitstermin des Versicherungsvertrages.
In Abgrenzung zum Versicherungsendalter beschreibt das Prämienzahlungsendalter den Termin bzw. das Alter der versicherten Person bis zum Ende der Verpflichtung zur Beitragszahlung. Das Beitragszahlungsendalter kann somit unter dem Versicherungsendalter liegen. Für die Zeitspanne zwischen Prämienzahlungsendalter und Versicherungsendalter ruht der Versicherungsvertrag prämienfrei.