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Versicherungsberater
Versicherungsberater sind Freiberufler, die ihre Auftraggeber in Versicherungsfragen, vor allem vor Abschluss eines Versicherungsvertrages, neutral, eigenverantwortlich und ohne Eigeninteresse beraten müssen.
Die Tätigkeit der Versicherungsberater unterliegt dem Rechtsberatungsgesetz und darf nur von Personen betrieben werden, die von der jeweils zuständigen Justizbehörde dazu befugt wurden. Versicherungsberatern ist die Vermittlung von Versicherungsverträgen untersagt. Ein Honorar für die Versicherungsberatung dürfen sie nur von ihrem Auftraggeber erhalten.


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