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Versicherungsaufsicht
Die Individualversicherung unterliegt in der BRD seit 1901 einer umfassenden Staatsaufsicht. Vorrangige Aufgabe dieser Aufsicht ist es, die Belange der Versicherten zu wahren. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) in Berlin beaufsichtigt private Versicherungsunternehmen (Aktiengesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) mit Sitz in Deutschland und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen, die über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus tätig sind.
Wichtigste Aufgaben der Versicherungsaufsicht:
  • Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs

  • laufende rechtliche Beaufsichtigung der allgemeinen und finanziellen Geschäftstätigkeit

  • ordentliche und ausserordentliche Prüfung von Gesellschaften

  • nachträgliche Kontrolle der Versicherungsbedingungen

  • Bearbeitung von Beschwerden

  • Die laufende Aufsicht erstreckt sich auf Geschäftsplanänderungen, die Kontrolle der Rechnungslegung, der Kapitalanlagen und der Solvabilität, die Mitwirkung bei Bestandsübertragungen und Fusionen.


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