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Verpfändung
Der Versicherungsnehmer kann alle Rechte sowie Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag zur Sicherung einer gegen ihn gerichteten Forderung an einen Gläubiger verpfänden. Dieses Rechtsgeschäft muss der Versicherungsgesellschaft angezeigt werden. Der Pfandgläubiger ist berechtigt, sich aus diesen Ansprüchen zu befriedigen.
Verschuldenshaftung Vermögenswirksame Leistungen (5. Vermögendbildungsgesetz) Zur Übersichtsseite: V
Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Verpfändung" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.