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Vermögenswirksame Leistungen (5. Vermögendbildungsgesetz)
Staatlich gefördertes Hilfsprogramm zur Vermögensbildung. Der Arbeitgeber überweist im Auftrag des Arbeitnehmers die vermögenswirksame Leistungen, die bis zu einem Höchstbetrag von 888 Euro gefördert werden.
Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist eine 6-7jährige Anlagedauer, je nach Anlageform. Die staatliche Förderung erfolgt durch die Arbeitnehmersparzulage. Sie beträgt seit 01.01.2004 für Beteiligungen im Produktivvermögen 18 Prozent, für Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in den neuen Bundesländern 22 Prozent. Die staatliche Förderung ist jedoch abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers. Die Grenze liegt bei:
  • für Alleinstehende 17.900 Euro

  • und 35.800 Euro für Verheiratete


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