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Vermögenswirksame Leistungen
Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich eigentlich um freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers. Sie werden gemäss Tarifvertrag bis max. 40 Euro zusätzlich zum Lohn/Gehalt gezahlt.
Vermögenswirksame Leistungen (5. Vermögendbildungsgesetz) Verkehrszentralregister (VZR) Zur Übersichtsseite: V
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