Wer durch ein Kfz geschädigt wird, das nicht haftpflichtversichert ist oder das wegen Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann, muss dennoch nicht leer ausgehen. Der Geschädigte kann sich zur Schadenregulierung an den Verein Verkehrsopferhilfe.
Die Verkehrsopferhilfe darf allerdings nur dann eintreten, wenn der Geschädigte anderweitig keinen Ersatz erhalten kann. Bei Unfällen mit Fahrerflucht gelten Besonderheiten: Schäden am Auto werden nicht ersetzt und bei sonstigen Sachschäden werden die Kosten erstattet, die über 500 Euro hinausgehen.