Im Fall einer Lebensversicherung auf verbundene Leben sich zwei Personen in einem Vertrag versichert. Diese Lebensversicherungen dienen der Altersvorsorge sowie der gegenseitigen Todesfallvorsorge von Partnern, Teilhaber- und Kredittilgungsversicherung.
Die Ablaufleistung wird entweder bei Tod der zuerst sterbenden Versicherten oder bei gleichzeitigem Tod beider Versicherten fällig. Auf jedem Fall wird die Versicherungsleistung nur einmal ausgezahlt. |