Die Unterstützungskasse ist eine mit einem eigenen Kassenvermögen ausgestattete rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Trägerunternehmen getragen wird und die den Zugehörigen der Trägerunternehmen und den Hiternliebenen der Zugehörigen laufende oder einmalige Leistungen ohne Rechtsanspruch gewährleistet.
In der Regel haben die Unterstützungskassen die Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und nur in seltenen Fällen die Form einer Stiftung.
Anders als die Pensionskassen sind die Unterstützungskassen nicht verpflichtet, ein versicherungs-matematisch errechnetes Deckungskapital auszuweisen und unterliegen auch nicht der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen.