Überführungs- und/oder Zulassungskosten im Schadensfall
Überführungs- und/oder Zulassungskosten im Schadensfall
Je nach Versicherungsgesellschaft werden bei Totalschaden die Überführungskosten des alten oder die Zulassungskosten für das neue Kfz übernommen. Die Beträge können von einem Versicherer zum anderen unterschiedlich ausfallen.