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Überführungs- und/oder Zulassungskosten im Schadensfall
Je nach Versicherungsgesellschaft werden bei Totalschaden die Überführungskosten des alten oder die Zulassungskosten für das neue Kfz übernommen. Die Beträge können von einem Versicherer zum anderen unterschiedlich ausfallen.
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Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Überführungs- und/oder Zulassungskosten im Schadensfall" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.