Es gibt je nach Versicherungsunternehmen bis zu 5 Tarifgruppen:
Tarifgruppe R: grundsätzlich für PKW, es sei denn der Versicherungsnehmer gehört einer der folgenden Tarifgruppen an:
Tarifgruppe B: für Fahrzeuge, wenn die Kfz-Halter Angestellte oder Pensionäre des öffentlichen Dienstes sind sowie deren Familienangehörige, die nicht erwerbstätig sind und mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihm erhalten werden.
Tarifgruppe A: nur für PKW von Landwirten oder ehemaligen Landwirten, die nicht anderweitig berufstätig sind. Für die Gewährung dieses Tarifes müssen bestimmte Konditionen bzw. Voraussetzungen erfüllt sein: Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Berufs- oder Garten-Baugenossenschaft und eine bestimmte Mindestgröße des Unternehmens.
Tarifgruppe N: für alle Kfz und Anhänger ausser PKW
Tarifgruppe D: für PKW von Versicherungsnehmern, die bei einer der folgenden Institutionen selbständig, freiberuflich oder als fest Angestellte tätig sind: zum Beispiel Kreditinstitute, Elektrizitätswerke, Rechtsanwaltskanzleien, Notariate usw.
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