Falls Hausrat, Gebäude oder Betrieb gegen Sturmschäden versichert ist, kommt die Versicherungsgesellschaft für Schäden auf, die von einem Sturm ab Windstärke verursacht worden. (Sturm ist nach den Versicherungsbedingungen eine "wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8")
Kann Windstärke 8 am Schadensort durch meteorologische Aufzeichnungen nicht nachgewiesen werden, leistet die Versicherungsgesellschaft dennoch, wenn bestimmte in den Versicherungsbedingungen beschriebene Voraussetzungen bzw. Konditionen erfüllt sind.
Bei Schäden am Kfz kommen Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen ebenfalls ab Windstärke 8 für Schäden auf, die der Sturm direkt am Fahrzeug verursacht hat. Personenschäden trägt die Krankenversicherung, Dauerschäden die private Unfallversicherung.