Versicherungslexikon
 
Startseite
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Rechtsschutzversicherung
FAQ Häufig gestellte Fragen
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Rechtsschutzversicherung
Versicherungslexikon
A Ä B C D E F G H I J K L M N O Ö P Q R S T U Ü V W Z
 
S
 
Spartentrennung
Lebensversicherungen, Krankenversicherungen und Kreditversicherungen dürfen in der BRD
nur in rechtlich selbständigen Unternehmen betrieben werden. Die deutsche Versicherungsaufsicht lässt eine Sparten-Kombination mit diesen Versicherungen nicht zu.
Seit 1990 können Rechtsschutz-Versicherungen auch von Komposit-Versicherern angeboten werden, wenn bei Schadenfällen eine rechtlich eigenständige Gesellschaft die Regulierung übernimmt.


Zur Übersichtsseite: S


Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Spartentrennung" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.