Lebensversicherungen, Krankenversicherungen und Kreditversicherungen dürfen in der BRD
nur in rechtlich selbständigen Unternehmen betrieben werden. Die deutsche Versicherungsaufsicht lässt eine Sparten-Kombination mit diesen Versicherungen nicht zu.
Seit 1990 können Rechtsschutz-Versicherungen auch von Komposit-Versicherern angeboten werden, wenn bei Schadenfällen eine rechtlich eigenständige Gesellschaft die Regulierung übernimmt.