Die meisten Arbeitnehmer sich Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch Selbständige, Freiberufler, Hausfrauen und von der Versicherungspflicht befreite Angestellte können der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig angehören. Häufig ist sie die einzige Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und Erwerbsunfähigkeitsversorgung.
Da die gesetzliche Rentenversicherung aber im Allgemeinen nur eine Grundversorgung bietet, bleibt eine Versorgungslücke zwischen Rente und letztem verfügbaren Einkommen. Diese Lücke kann über eine Kapital-Lebensversicherung zu guten Konditionen geschlossen werden.