Hierbei handelt es sich um fest mit dem Fahrzeug verbundene oder unter Verschluss gehaltene Teile (zum Beispiel: Alarmanlage, Spezialsitze, Warndreieck).
Mitversichert ist folgendes Zubehör: zum Beispiel: Radio-CD, CD-Wechsler, Navigations-System, bis zu einem bestimmten Neuwert. Dieser Wert kann je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich hoch ausfallen. Ausserdem kann der Mehrwert des Zubehörs gegen Beitragszuschlag versichert werden. Den Zuschlag ermittelt die Versicherungsgesellschaft.
Nicht kaskoversicherbar sind beispielsweise CDs, Atlas, Handy usw.
Die Liste der mitversicherten Zubehör- und Fahrzeugteile finden Sie in den AKB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die KFZ-Versicherung)