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Sonderzubehör
Im Fall der Sonderausstattungen können wir unter folgenden Unterscheiden:
  • Ohne Beitragszuschlag mitversicherte Zubehörteile:
    Hierbei handelt es sich um fest mit dem Fahrzeug verbundene oder unter Verschluss gehaltene Teile (zum Beispiel: Alarmanlage, Spezialsitze, Warndreieck).

  • Ohne Beitragszuschlag mitversicherte bzw. gegen Zuschlag versicherbare Zubehörteile:
    Mitversichert ist folgendes Zubehör: zum Beispiel: Radio-CD, CD-Wechsler, Navigations-System, bis zu einem bestimmten Neuwert. Dieser Wert kann je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich hoch ausfallen. Ausserdem kann der Mehrwert des Zubehörs gegen Beitragszuschlag versichert werden. Den Zuschlag ermittelt die Versicherungsgesellschaft.

  • Nicht versicherbare Zubehörteile:

  • Nicht kaskoversicherbar sind beispielsweise CDs, Atlas, Handy usw.
    Die Liste der mitversicherten Zubehör- und Fahrzeugteile finden Sie in den AKB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die KFZ-Versicherung)


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    Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Sonderzubehör" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.