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Schulausbildung
Die Schulausbildung zählt zu den beitragsfreien Zeiten. Unter Schulausbildung versteht man alle Zeiten, in denen Schule, Fachschule und Hochschule nach Vollendung des 17 Lebensjahres besucht wurde.
Für die Anerkennung ist ein erfolgreicher Abschluss der Schule nicht erforderlich. Es werden jedoch nur 3 Jahre dieser Zeit bei der Berechnung der Rente berücksichtigt.
Schutzbrief Schneelawine (Schäden durch) Zur Übersichtsseite: S
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