Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung sind bei einigen Versicherungsgesellschaften die Schäden durch unmittelbare Einwirkung der Lawine auf das Fahrzeug mitversichert. Falls durch die Schneelawine Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden, ist in der Regel auch mitversichert.
Schäden, die auf das durch die Lawine veranlasste Verhalten des Autofahrers zurückzuführen sind, werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.