Die Schadenversicherung deckt Personen- Vermögens- und Sachschäden. Es gilt das Bereicherungsverbot für den Anspruchsberechtigten. Im internationalen Sprachgebrauch oft Nicht-Personen-Versicherung genannt: Sachversicherungen sowie Kraftfahrtversicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Transportversicherung, Kreditversicherung u.a.
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