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Schadenfreiheitsrabattübertragung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei den meisten Versicherungsgesellschaften die SF-Klasse von einem Vertrag auf einen anderen Versicherungsvertrag übertragen werden. Der bisherige SF-Rabatt-Berechtigte muss seinen Anspruch auf den SF-Rabatt schriftlich abtreten. Zwischen dem bisherigen und dem neuen SF-Rabatt-Berechtigten muss ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades vorliegen.
Ausserdem kann nur der SF-Rabatt übertragen werden, der dem neuen SF-Rabatt-Berechtigten gemessen an der Dauer des Führerscheinbesitzes zusteht.


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