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Schadenfreiheitsklasse für Zweitwagenbesitzer
Der Versicherungsnehmer erhält für seinen Zweitwagen eine bessere SF-Klasse als SF ½, meist
SF-2, wenn sein Erstwagen oder der Kfz seiner in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebens- bzw.
Ehepartners mindestens in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist.
In der Regel ist eine weitere Voraussetzung, dass der Erstwagen bei der selben Versicherungsgesellschaft versichert ist.


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