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Schadenfreiheitsklasse bei Vertragsunterbrechung
Die Schadenfreiheitsklasse kurz auch als SfK bezeichnet bleibt nach einer Unterbrechung des Vertrages bestehen, solange die Unterbrechung nicht länger als 7 Jahre dauert. Falls die Unterbrechung länger als 7 Jahre dauert, wird der Fahrer als Fahranfänger eingestuft.
Bei einigen Versicherungesellschaften bleibt der Schadenfeiheits-Rabatt sogar bis zu 10 Jahre erhalten. Bei einer Vertragsunterbrechung von weniger als 6 Monaten wird der Versicherungsvertrag i.d.R ohne Anrechnung der Unterbrechung eingestuft.


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