Die Schadenfreiheitsklasse kurz auch als SfK bezeichnet bleibt nach einer Unterbrechung des Vertrages bestehen, solange die Unterbrechung nicht länger als 7 Jahre dauert. Falls die Unterbrechung länger als 7 Jahre dauert, wird der Fahrer als Fahranfänger eingestuft.
Bei einigen Versicherungesellschaften bleibt der Schadenfeiheits-Rabatt sogar bis zu 10 Jahre erhalten. Bei einer Vertragsunterbrechung von weniger als 6 Monaten wird der Versicherungsvertrag i.d.R ohne Anrechnung der Unterbrechung eingestuft.