Falls der Versicherungs-Vertrag wegen einer vorübergehenden Stillegung unterbrochen wird, hat der Versicherungsnehmer im Rahmen der bisherigen Kfz-Haftpflicht-Versicherung Versicherungsschutz. Das Kfz darf aber ausserhalb des Einstellraumes bzw. Abstellplatzes nicht benutzt werden.
Sollte vor der Unterbrechung eine Kaskoversicherung bestanden haben, so wird auch Kaskoversicherungsschutz gewährt. Falls die Unterbrechungsdauer mehr als ein Jahr beträgt, endet der Versicherungsvertrag nach Ablauf des Jahres, ohne es kündigen zu müssen.