Der Betrag, der bei Kündigung einer Lebensversicherung zu erstatten ist, wird auch als Rückkaufswert bzw. Rückvergütung bezeichnet. In der Regel ist im ersten Versicherungsjahr noch kein Rückkaufswert vorhanden.
Da die Versicherungsgesellschaft das Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung sowie Verwaltung Kosten anfallen, können dem Versicherungsnehmer aber auch bei einer späteren Vertragskündigung nicht alle gezahlten Versicherungsbeiträge zurückerstattet werden.
Im Normalfall übersteigt die Rückvergütung die Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge erst gegen Ende der Vertragslaufzeit.