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Rückdatierung des Versicherungsbeginns
Kfz-Versicherung:
Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit den Versicherungsbeginn zurückzudatieren, um eine Rückstufung von zum Beispiel Schadenfreiheitsklasse ½ in Schadenfreiheitsklasse 1 zu beschleunigen. Ein Versicherungsvertrag muss mind.sechs Monate bestehen, damit er zum 1.1 in die nächsthöhere SFK zurückgestuft werden kann.
Krankenversicherung:
Eine Zurückverlegung des technischen Versicherungsbeginns um zwei Monate kann unter folgenden Konditionen bzw. Voraussetzungen erfolgen:
  • Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei Abschluss einer Krankheitskosten-Vollversicherung im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung

  • Nachversicherung Neugeborener nach Geburt

  • Mitversicherung von Adoptivkindern ab dem Zeitpunkt der Adoption
  • Rückdeckungsversicherung Ruheversicherung Zur Übersichtsseite: R
    Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Rückdatierung des Versicherungsbeginns" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.