Falls bei einem Antragssteller ein überdurchschnittlich hohes Gesundheitsrisiko erkennbar ist, kann unter Umständen ein Risikozuschlag vereinbart werden, um dieses erhöhte Risiko ausgleichen zu können.
Der Risikozuschlag wird in der Regel für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart. Falls dieses erhöhte Risiko sich mit der Zeit günstig entwickeln bzw. ganz wegfallen kann, besteht die Möglichkeit einen zeitlich befristeten Risikozuschlag zu vereinbaren oder eine erneute Risikoprüfung zu machen.
Mögliche Gründe für einen Risikozuschlag sind beispielweise: gefährliche Sportarten oder berufliche Tätigkeiten.