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Risikowegfall
Falls das versicherte Risiko beispielweise durch den Verkauf oder die Verschrottung des Kraftfahrzeugs wegfällt, wird der Versicherungsvertrag zum Verkaufs- bzw. Abmeldedatum aufgehoben und abgerechnet. Hat der Versicherungsvertrag weniger als 1 Jahr bestanden, rechnet die Versicherungsgesellschaft i.d.R. nach Kurztarif ab.
Sollte der Versicherungs-Nehmer das Ersatzfahrzeug bei dem selben Versicherer versichern, so wird das Beitrags-Guthaben aus dem Vorvertrag auf den neuen Versicherungsvertrag angerechnet.
Ruheversicherung Risikozuschlag Zur Übersichtsseite: R
Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Risikowegfall" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.