Diese Versicherung wird auch als kurze Todesfallversicherung bezeichten und leistet nur im Todesfall des Versicherungsnehmers. Die Risikoversicherung dient vor allem der Absicherung finanzieller Verpflichtungen wie beispielweise Raten- oder Hypothekenzahlungen.
Bei dieser Versicherungsart wird kein Kapital gebildet, aber bei Versicherungsabschluss kann ein sog. Umwandlungsrecht vereinbart werden. Falls ein Umwandlungsrecht vereinbart wurde, kann man später ohne erneute Gesundheitsprüfung die Risiko-Lebensversicherung in eine Kapital-Lebensversicherung umwandeln.