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Risikoversicherung
Diese Versicherung wird auch als kurze Todesfallversicherung bezeichten und leistet nur im Todesfall des Versicherungsnehmers. Die Risikoversicherung dient vor allem der Absicherung finanzieller Verpflichtungen wie beispielweise Raten- oder Hypothekenzahlungen.
Bei dieser Versicherungsart wird kein Kapital gebildet, aber bei Versicherungsabschluss kann ein sog. Umwandlungsrecht vereinbart werden. Falls ein Umwandlungsrecht vereinbart wurde, kann man später ohne erneute Gesundheitsprüfung die Risiko-Lebensversicherung in eine Kapital-Lebensversicherung umwandeln.
Risikozuschlag Risikobeitrag Zur Übersichtsseite: R
Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Risikoversicherung" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.