Startseite Über Uns Impressum Kontakt AGBSitemap
Versicherungslexikon
Versicherungen wahlen
FAQ Häufig gestellte Fragen
Versicherungslexikon
A Ä B C D E F G H I J K L M N O Ö P Q R S T U Ü V W Z
R
Rentenreform
Der Begriff "Rentenreform" bezeichnet sprachlich die Reform, bzw. Neuordnung oder Veränderung einer gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Zahl der Geburten liegt seit Mitte der 70er Jahre unter der Zahl der Sterbefälle. Heute wird ein Rentner von zwei Erwerbstätigen finanziert. Ab 2030 muss für einen Rentner ein Erwerbstätiger aufkommen.
Die Rentenfinanzierung wurde mit der Rentenreform 1992 der Bevölkerungsentwicklung angepasst. Dies bedeutet, dass die jährliche Anpassung gesetzlicher Altersrenten nicht mehr von dem Bruttolohn sondern vom Nettolohn bestimmt wird. Die Lebensarbeitszeit wird auch schrittweise auf 65 Lebensjar verlängert und bei vorzeitigem Rentenbezug wird sich die Rente um 3,6 % für jedes Jahr vermindern. Des weiteren werden u.a. auch die Ausbildungszeiten abgewertet.
Rentenversicherung Rentenrechtliche Zeiten (GRV) Zur Übersichtsseite: R
Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Rentenreform" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.