Anhand der erreichten Versicherungszeiten (rentenrechtliche Zeiten) werden die gesetzlichen Renten berechnet. Die sogenannten Beitragszeiten sowie die beitragsfreie Zeiten haben eine unmittelbare Auswirkung auf die Höhe der Renten.
Beitragszeiten sind z.B. - Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge aber auch Kindererziehungszeiten und Wehrdienstzeiten
beitragsfreie Zeiten - z. B. Schulausbildung
Eine rentenrechtliche Zeit wird in der Rentenversicherung von der jeweiligen Rentenversicherungsgesellschaft erfasst und bekannt gegeben.
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