Ausser der Sterbetafel spielt der Rechnungszins eine ausschlaggebende Rolle bei der Kalkulation von Lebensversicherungen. Seit Einführung des Europäischen Binnenmarktes ('94) wird der Höchstrechnungszins für die Deckungsrückstellungenermittlung vom Gesetzgeber (durch die Deckungsrückstellungsverordnung in Verbindung mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz) vorgeschrieben. Dieser Höchstrechnungszins beträgt für Versicherungsverträge, die zwischen dem 1. Juli 1994 und dem 30. Juni 2000 abgeschlossen wurden, 4 Prozent.
Aufgrund der Zinsrückgänge auf den Kapitalmärkten wurde der Höchstrechnungszins für Versicherungsverträge ab dem 1. Juli 2000 auf 3,25 Prozent gesenkt. |