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Wir prüfen für Sie über 4370 unterschiedliche Tarife aller dreiundfünfzig aktuellen Versicherer.
Die private Krankenkasse gewährt dem Versicherten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung im Preisgefüge als auch im Leistungsumfang erhebliche Vorteile. Durch den Wechsel in eine der privaten Krankenkassen werden dem Versicherten Kosten erstattet, welche von einer der gesetzlichen Krankenkassen schon lange nicht mehr erstattet werden. Eine private Krankenversicherung erstattet Ihnen, in Abhängigkeit vom gewählten Tarif, beispielsweise einen umfangreichen Zahnersatz und auch Sehhilfen.
Sie können sich als Angestellter und Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresarbeitsentgelt von mehr als 49.500 Euro, als Selbständiger oder Freiberufler einkommensunabhängig, Beamter oder Beamtenanwärter freiwillig in einer privaten Krankenkasse versichern lassen.
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