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Versicherungslexikon
Die private Krankenkasse gewährt dem Versicherten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung im Preisgefüge als auch im Leistungsumfang erhebliche Vorteile. Durch den Wechsel in eine der privaten Krankenkassen werden dem Versicherten Kosten erstattet, welche von einer der gesetzlichen Krankenkassen schon lange nicht mehr erstattet werden. Eine private Krankenversicherung erstattet Ihnen, in Abhängigkeit vom gewählten Tarif, beispielsweise einen umfangreichen Zahnersatz und auch Sehhilfen.

Sie können sich als Angestellter und Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresarbeitsentgelt von mehr als 46.800 Euro, als Selbständiger oder Freiberufler einkommensunabhängig, Beamter oder Beamtenanwärter freiwillig in einer privaten Krankenkasse versichern lassen.

Unser Krankenkassenvergleich gibt Ihnen einen umfassenden Überblick in umfangreiche Tarifkombinationen womit Sie nicht nur die Leistungen der PKV, sondern auch Ihre individuelle Beitragshöhe mitbestimmen können. Sie können Ihren Basisschutz, vergleichbar dem der gesetzlichen Krankenkassen, selber bestimmen und auch exklusive Zusatzleistungen vereinbaren.

Die möglichen Leistungen der privaten Krankenversicherung umfassen: Eine freie Arzt. sowie Krankenhauswahl, die Erstattung aller anfallenden Kosten für ambulante und stationäre Krankenhausaufenthalte. Des weiteren können Leistungen wie Ein- oder Zwei- Bett-Unterbringung sowie Chefarztbehandlung, Krankenhaustagegeld, Zahnbehandlung / Zahnersatz, Heilpraktiker, weltweiter Versicherungsschutz und Beitragsrückerstattungen bei fehlender Inanspruchnahme vereinbart werden.

Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen unter 46.800 Euro können sich nicht in der PKV versichern, haben jedoch die Möglichkeit die gesetzliche Krankenkasse durch eine private Zusatzversicherung aufzustocken.
Unser Krankenkassenvergleich ermöglicht Ihnen bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung neben einem reinen Preisvergleich ebenfalls einen Leistungsvergleich. Leistungen sowie Tarife der Privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich erheblich und werden ausschließlich durch einen professionellen Krankenversicherungsvergleich deutlich.

Vorraussetzung: Sie sind Selbständiger, Freiberufler, Beamter oder Sie sind Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von mehr als
48. 600 Euro brutto p.A