Pflicht zum Versicherungsabschluss aufgrund Gesetzes oder Satzung. So muss jeder Kfz-Halter eine Haftpflicht-Versicherung abschließen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz für Kfz-Halter).
Vorgeschrieben ist auch eine Haftpflicht-Versicherung für Atomanlagen, Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe, eine Haftpflicht-Versicherung für Flugzeuge und für bestimmte Berufsgruppen.
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Pflichtbeiträge (GRV)
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