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Pflichtbeiträge (GRV)
Pflichtbeiträge sind Beiträge, die entrichtet werden müssen, wenn eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht. Bei abhängig Beschäftigten wird der Beitragsanteil des Arbeitnehmers vom Lohn bzw. Gehalt einbehalten und an die Einzugsstelle abgeführt. Versicherungspflichtige Selbständige zahlen ihren Pflichtbeitrag selbst.
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