Die Pflege-Pflichtversicherung übernimmt die Kosten der ambulanten und stationären Pflege im Rahmen des Pflege-Versicherungsgesetzes für alle Versicherungsnehmer der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Die Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung können durch private Zusatzversicherungen ergänzt werden (Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung, Pflegerenten-Versicherung).
Pflichtbeiträge (GRV)
Pflegerentenzusatzversicherung
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