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Pensionszusage
Bei der Pensionszusage handelt es sich um ein direktes Versorgungsversprechen des Unternehmens gegenüber seinem Mitarbeitern. Die Erfüllung der Pensionszusage wird vom Unternehmen aus eigenen Mitteln garantiert.
Um diese Leistungsverpflichtung später erbringen zu können, werden die Zahlungsverpflichtungen zumeist rückgedeckt. Für die Rückdeckung ist entweder eine Rückdeckungsversicherung oder eine Absicherung über Wertpapieranlagen empfehlenswert.


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Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Pensionszusage" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.