Bei der Pensionszusage handelt es sich um ein direktes Versorgungsversprechen des Unternehmens gegenüber seinem Mitarbeitern. Die Erfüllung der Pensionszusage wird vom Unternehmen aus eigenen Mitteln garantiert.
Um diese Leistungsverpflichtung später erbringen zu können, werden die Zahlungsverpflichtungen zumeist rückgedeckt. Für die Rückdeckung ist entweder eine Rückdeckungsversicherung oder eine Absicherung über Wertpapieranlagen empfehlenswert.