Falls der Arbeitgeber wegen Insolvens nicht mehr in Stande ist, die von ihm zugesagten und geschuldeten Altersversorgungsleistung zu zahlen, so sichert in diesem Fall der Pensionssicherungsverein die Ansprüche und Anwartschaften auf betriebliche Altersvorsorgungsleistungen.
Finanziert wird dieser Sicherungsverein über Beiträge, die von den Arbeitgebern an ihn zu entrichten sind.
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